Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach Arbeitsschutzgesetz

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

gemäß Arbeitsschutzgesetz

Psychische Gesundheit

der Mitarbeiter stärken

Fehltage und Kosten durch

Mitarbeiterausfälle reduzieren

Der Schutz der psychischen Gesundheit wurde 2013 im Arbeitsschutzgesetz besonders hervorgehoben. Seitdem ist jedes Unternehmen, bereits ab einer Unternehmensgröße von einem Mitarbeiter (DGUV Vorschrift 1), gesetzlich verpflichtet arbeitsbedingte psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Die korrekte Umsetzung in der betrieblichen Praxis mit gleichzeitiger Erfüllung der Gesetzesvorschrift stellt jedoch oft eine Herausforderung für Unternehmen dar.

Dabei ist die Überprüfung nicht nur von physischen Belastungen sondern auch von psychischen Belastungen gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Ob häufige Unterbrechungen bei der Arbeit, verschiedene Drucksituationen, Probleme mit Kollegen, Umstrukturierungen oder unklares Führungsverhalten, alles führt zu Stress und beeinträchtigt so die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Häufige Folge: ein kontinuierlicher Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen und sogar komplette Ausfälle von Mitarbeitern.
Seit einigen Jahren sind psychische Diagnosen sogar die Hauptursache für Frühverrentung.

Als langjähriger Experte für betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützen wir Sie bei einer effizienten, rechtlich sicheren und für Sie erfolgreichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. In Befragungen werden Belastungen ermittelt und in Workshops Maßnahmen abgeleitet und implementiert.

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben dient die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auch als Indikator ungenutzter Potenziale im Unternehmen, motiviert und führt zu einer gesteigerten Leistungsfähigkeit bei den Mitarbeitern. Und dabei fungiert sie auch noch präventiv gegen weitere psychische Belastungen.